Heute in der Geschichte des Obersten Gerichtshofs: 20. September 1968
Am 20. September 1968 lehnte die Denkmalschutzkommission von New York City einen Antrag der Penn Central Transportation Co. auf Bescheinigung der Unbedenklichkeit von Außenveränderungen ab.
Das Wichtigste
- Am 20. September 1968 lehnte die Denkmalschutzkommission von New York City einen Antrag ab.
- Der Fall wurde 1978 vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.
- Das Gericht entschied, dass New York City nicht gegen die Enteignungsklausel verstoßen hat.
Am 20. September 1968 lehnte die Denkmalschutzkommission von New York City einen Antrag der Penn Central Transportation Co. auf Bescheinigung der Unbedenklichkeit von Außenveränderungen ab.
Der Oberste Gerichtshof stellte im Fall Penn Central Transportation Co. gegen New York (1978) fest, dass die Stadt New York nicht gegen die Enteignungsklausel (Takings Clause) verstoßen hatte.