Am 20. September 1968 lehnte die Denkmalschutzkommission von New York City einen Antrag der Penn Central Transportation Co. auf Bescheinigung der Unbedenklichkeit von Außenveränderungen ab.

Der Oberste Gerichtshof stellte im Fall Penn Central Transportation Co. gegen New York (1978) fest, dass die Stadt New York nicht gegen die Enteignungsklausel (Takings Clause) verstoßen hatte.