Der Kläger gibt an, ein erfolgreicher Leichtathlet zu sein und in den letzten zehn Jahren zahlreiche Trainerpositionen im Hochschulbereich innegehabt zu haben, darunter ab 2022 den Posten des Cheftrainers und Direktors für Leichtathletik an der University of Tennessee. Im Mai 2023 teilte der Kläger dem Beklagten, einem Mitarbeiter des Programms, mit, dass er von seiner Position an der Universität entbunden werde.

Der Kläger behauptet, er habe dem Beklagten die Option gegeben, freiwillig zurückzutreten, anstatt aus wichtigem Grund entlassen zu werden, was der Beklagte akzeptierte. Daraufhin reichte der Beklagte eine Beschwerde bei der US-Gleichstellungsbehörde EEOC gegen den Kläger und die Universität ein, die jedoch ohne Feststellung eines begründeten Verdachts geschlossen wurde.

Am oder um den 30. Mai 2024 sandte der Beklagte ein Forderungsschreiben an die Rechtsabteilung der Universität und drohte mit einer Klage wegen unrechtmässiger Entlassung und Diskriminierung, falls er keine Zahlung von 150 000 Dollar erhalten würde. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe in diesem Schreiben eine Reihe offenkundig falscher und aufwieglerischer Anschuldigungen erhoben, darunter die Behauptung, dass der Kläger und sein Sohn in Doping verwickelt seien.

Als Reaktion darauf lehnte die Universität die Forderung des Beklagten ab und begründete dies mit dessen unbegründeten und harten Angriffen auf den Ruf des Klägers. Der Kläger erklärt, dass der Beklagte niemals Klage eingereicht habe, sondern stattdessen eine rachsüchtige Kampagne gestartet habe, um rufschädigende Informationen zu verbreiten.

Um den 3. März 2025 herum veröffentlichte der Beklagte unter einem Pseudonym zwei Songs auf Apple Music und Spotify, die diffamierende Texte enthielten. Der Kläger gibt an, dass diese Lieder den Konsum von Dopingmitteln unterstellen und Eltern davor warnen, ihm ihre Kinder anzuvertrauen.

Zwischen dem 12. und 25. Dezember 2025 soll der Beklagte zudem mehr als 20 Videos auf Instagram und Facebook veröffentlicht haben, in denen er den Charakter des Klägers mit offenkundig falschen Anschuldigungen und manipulierten KI-Videos angriff. Darunter befanden sich angeblich sexuell suggestive Fälschungen sowie Videos, die den Kläger im Gefängnis zeigten.

Das Gericht hat der Klage des Klägers weitgehend grünes Licht erteilt, auch hinsichtlich der Lieder. In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass die Texte zwar als künstlerischer Ausdruck gedacht gewesen sein mögen, durch die begleitenden Social-Media-Posts des Beklagten jedoch als geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen verstanden werden können.

Insbesondere die Unterstellung, der Kläger habe Dopingmittel zur Leistungssteigerung eingesetzt, könne ihn Hass, Verachtung und Spott aussetzen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass solche Äußerungen als Verleumdung klagbar sind, da sie den Eindruck erwecken, es gäbe unausgesprochene Tatsachen, die diese Vorwürfe rechtfertigen.